Dezembersoforthilfe

Wir geben die wichtigsten Antworten

Aufgrund des Krieges in der Ukraine sind die Kosten für Erdgas stark gestiegen. Hiervon sind sowohl private Verbraucher als auch Unternehmen, die auf Erdgas angewiesen sind, betroffen. Der Gesetzgeber hat daher Maßnahmen entwickelt, um Verbraucher bei der Bewältigung dieser gestiegenen Kosten zu unterstützen. Dazu erhalten viele Erdgaskunden eine finanzielle Soforthilfe im Dezember. Diese Einmalzahlung wird aus Mitteln des Bundes finanziert und soll Kunden bis zur Einführung der Gaspreisbremse (aktuell geplant für März 2023) entlasten.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Dezember-Soforthilfe für Erdgaskunden (§ 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ESWG) für Sie zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass kurzfristige Änderungen möglich sind. Wir versichern, dass wir alle Leistungen im Rahmen der Dezember-Soforthilfe, genau wie vom Gesetzgeber vorgesehen, umsetzen werden.

Dezembersoforthilfe für Erdgaskunden

Gas- und Strompreisbremse