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Dezember-Soforthilfe für Erdgaskunden
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Entlastungspaket
Aufgrund des Krieges in der Ukraine sind die Kosten für Erdgas stark gestiegen. Hiervon sind sowohl private Verbraucher als auch Unternehmen, die auf Erdgas angewiesen sind, betroffen. Der Gesetzgeber hat daher Maßnahmen entwickelt, um Verbraucher bei der Bewältigung dieser gestiegenen Kosten zu unterstützen. Dazu erhalten viele Wärme- und Erdgaskunden eine finanzielle Soforthilfe im Dezember. Diese Einmalzahlung wird aus Mitteln des Bundes finanziert und soll Kunden bis zur Einführung der Gaspreisbremse (aktuell geplant für März 2023) entlasten.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Dezember-Soforthilfe für Wärme- und Erdgaskunden (§ 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ESWG) für Sie zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass kurzfristige Änderungen möglich sind. Wir versichern, dass wir alle Leistungen im Rahmen der Dezember-Soforthilfe, genau wie vom Gesetzgeber vorgesehen, umsetzen werden.
Wer erhält die Dezember-Soforthilfe?
Die Dezember-Soforthilfe erhalten private Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr verbrauchen.
Wer erhält keine Dezember-Soforthilfe?
- Endverbraucher für Entnahmestellen mit einer registrierenden Leistungsmessung (RLM-Kunden), die einen Jahresverbrauch von 1,5 Millionen kWh übersteigen
- Endverbraucher für Entnahmestellen, die dort Erdgas für den kommerziellen Betrieb von Strom- und Wärmeerzeugung beziehen
- Zugelassene Krankenhäuser
Die oben genannten Kundengruppen erhalten dennoch Soforthilfe, sofern sie:
- Als Wohnraumvermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft das Erdgas an der Entnahmestelle weit überwiegend im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes beziehen.
- Als spezifische soziale Einrichtungen
- Zugelassene Pflege-, Versorge-, oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen,
- Staatliche, staatlich anerkannte der gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs- Wissenschafts- und Forschungsbereichsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein organisiert sind oder
- Einrichtungen der medizinischen Rehabilitatin, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind.
Wie wird die Dezember-Soforthilfe abgewickelt?
Je nach Zahlungsart, wird die Umsetzung der Dezember-Soforthilfe unterschiedlich abgewickelt:
- Einzugsermächtigung / Sepa-Lastschriftmandat
- Wenn Sie uns in der Vergangenheit eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Dezemberabschlag 2022 nicht von Ihrem Konto abgebucht. Wir nehmen im Dezember also automatisch keine Abbuchung für den Gasabschlag vor, Sie müssen nicht selbst tätig werden.
- Dauerauftrag / Eigene Überweisung
- Wenn Sie selbst eine Überweisung der Abschläge an die SVS-Versrgungsbetriebe tätigen, oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, können Sie die Überweisung für den Dezember stornieren. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Dezember-Soforthilfe sich nur auf den Abschlag für Erdgas bezieht, nicht auf Strom oder Wasser. Sie können also nur den Abschlag für Erdgas komplett einbehalten.
- Falls Sie bereits eine Überweisung getätigt haben, wird der überschüssige Abschlag entsprechend mit Ihrer Jahresendabrechnung verrechnet.
- Jahresvorauszahlung
- Als Jahresvrauszahler wird die Dezember-Soforthilfe direkt mit Ihrer Jahresendabrechnung verrechnet. Sie müssen nicht selbst tätig werden.
Die endgültige Höhe der Entlastung wird erst im Rahmen der nächsten Rechnung ausgewiesen.
Was muss ich als Erdgaskunde jetzt tun?
Haben Sie uns eine Einzugsermächtigung für Ihre Abschläge erteilt oder sind Sie Jahresvorauszahler? Dann müssen Sie jetzt nicht tätig werden – wir kümmern uns automatisch um die Abwicklung der Dezember-Soforthilfe. Sollten Sie Ihre Abschläge per Dauerauftrag / Überweisung zahlen, schauen Sie bitte oben, wie Sie jetzt vorgehen müssen.
Für alle Erdgaskunden gilt weiterhin - Energie sparen lohnt sich! Die Höhe der Dezember-Soforthilfe orientiert sich an dem im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Wenn Sie also weniger verbrauchen als prognostiziert, bleibt neben dem Abschlag noch etwas von der Einmalzahlung übrig. Energiesparen ist nicht nur gut für den eigenen Geldbeutel. Wer effektiv Energie spart, schont gleichzeitig die Umwelt, unterstützt die Unabhängigkeit von Energieimporten und trägt zur allgemeinen Versorgungssicherheit bei.
Mithilfe unseres Energiekostenrechners können Sie unter Angabe Ihres letzten Jahresverbrauchs sowie den Kosten aus der letzten Abrechnung individuell errechnen lassen, welche Kostensteigerungen für Erdgas auf Sie zukommen und wie Sie mit Energiesparmaßnahmen Ihre voraussichtlichen Erdgaskosten senken können.
Gasumlage gestoppt: Kunden werden entlastet
Die Preisanpassung des Stadtwerks Rheda-Wiedenbrück ab November verringert sich um netto 3,189 ct/kWh
OELDE: Am 30. September ist die ursprünglich geplante Gasumlage aus der Gaspreisanpassungsverordnung von der Bundesregierung zurückgenommen worden. Für alle Kundinnen und Kunden des Stadtwerks Rheda-Wiedenbrück heißt das erstmal, dass der Arbeitspreis für Gas wieder sinkt.
Die Gasumlage hätte zum 1. Oktober 2022 eingeführt werden sollen und hatte den Zweck, die Versorgungsunternehmen aufgrund der hohen Beschaffungskosten am Gasmarkt finanziell zu unterstützen. Anstelle der Umlage wird nun ein Abwehrschirm geplant, der Verbraucher und Unternehmen vor den Folgen der steigenden Energiekosten schützen soll.
Mit dem Wegfall der Gasumlage von netto 2,419 ct/kWh kann kalkulatorisch eine Preissenkung des Gasarbeitspreises des Stadtwerks Rheda-Wiedenbrücks ab dem 1. November 2022 von insgesamt netto 3,189 ct/kWh an die Verbraucher weitergegeben werden. Die Gasspeicherumlage und die Bilanzierungsumlage bleiben jedoch bestehen. Stefan Werner, Geschäftsführer bei dem Stadtwerk Rheda-Wiedenbrück, freut sich für die Kundinnen und Kunden: „Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung sehr. Durch den Wegfall der Umlage werden dem Durchschnittshaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden Kosten von ca. 500 € erspart.
Das statt der Gasumlage geplante Gesamtpaket, das auch eine Gaspreisbremse enthalten soll, wird gerade von einer Kommission ausgearbeitet. Stefan Werner dazu: „Sobald wir hier Genaueres wissen, werden wir die neue Sachlage bewerten und mögliche Entlastungen natürlich an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben. Wir empfehlen aber generell, den Gasabschlag vorsorglich anzupassen und, wo es möglich ist, Energie einzusparen.“
Stadtwerk Rheda-Wiedenbrück verlost Adventsbäumchen
In der Region verwurzelt – das Stadtwerk Rheda-Wiedenbrück setzt sich seit der Gründung in vielfältiger Weise für die Menschen, Institutionen und Vereine vor Ort ein. Als regionaler Energieversorger ist es auch Teil der Aufgabe, den Klimaschutz in Rheda-Wiedenbrück voranzubringen. Mit dem aktuellen Gewinnspiel wird hierfür ein weiterer Schritt getan.
In der vorweihnachtlichen Adventszeit verlost das Stadtwerk vier Adventsbäumchen für mehr Grün im heimischen Garten. Über Facebook und Instagram können Interessierte an dem Gewinnspiel teilnehmen und sich über einen neuen Apfel- oder Birnenbaum freuen. „Wir möchten den Rheda-Wiedenbrückern einen Anreiz bieten, sich ebenfalls für den Klimaschutz zu engagieren. Dafür machen wir den Anfang und verlosen die ersten Obstbäume. Weitere Personen können sich unserer Aktion gerne anschließen“, ruft Torsten Fischer, Geschäftsführer des Stadtwerks, zum gemeinsamem Pflanzen auf.
Allzu lange sollen die Gewinner natürlich nicht auf ihre Bäume warten müssen. Sobald die Witterungsbedingungen es zulassen, wird gepflanzt. Unterstützt wird das Stadtwerk dabei vom städtischen Bauhof.
Wer nicht über eine Facebook- oder Instagram-Kanal verfügt, kann gerne seinen Wunschstandort per E-Mail (wir@stadtwerk-rw.de) mitteilen. Im Zeitraum vom 22. November bis 20. Dezember läuft das Gewinnspiel, bei Facebook oder Instagram gibt es weitere Informationen.
Spendenübergabe aus der #heimatkick-Aktion
5.000 Euro für das lokale Engagement der Vereine in Rheda-Wiedenbrück hat das Stadtwerk Rheda-Wiedenbrück zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Aktion #heimatkick konnten sich die Vereine und Organisationen mit ihren Projektideen bewerben und #heimatkicks sammeln. Den Kunden des Stadtwerks kam die schöne Aufgabe zu, ihr Kontingent an Spendencodes für ihren Lieblingsverein vergeben.
Für die offizielle Übergabe der Spenden konnten sich die teilnehmenden Vereine ein 15-Minuten-Zeitfenster im Klostergarten buchen. Bei strahlendem Sonnenschein und sommerlichen Temperaturen freuten sich die Vereine über die Spenden.
„Als regionales Stadtwerk ist es uns ein Herzensanliegen den Vereinen und Organisationen in Rheda-Wiedenbrück unter die Arme zu greifen und tolle Projektideen zu unterstützen“, betont Torsten Fischer, Geschäftsführer des Stadtwerks.
10 Vereine haben sich bei der Aktion beworben und jeweils 500 Euro erhalten:
- Pferdeschutzhof Four Seasons e.V.
- Förderverein Andreasschule Rheda e.V.
- BRH Rettungshundestaffel LippeEms
- Ein Teil vom Ganzen all inklusive e.V.
- TSG „SchwarzGelb“ Rheda v. 1861 e.V.
- Ländlicher Reitverein Reckenberg Wiedenbrück e.V.
- TC Emspark Wiedenbrück e.V.
- Die Leselernhelfer RhedaWiedenbrück e.V.
- Genossenschaft Kloster Wiedenbrück eG
- Förderverein Freibad Rheda e.V.
Die nächste Runde #heimatkick startet bereits im Juli. Dann können sich wieder Vereine und Institutionen auf www.heimatkick.de bewerben. Das Stadtwerk stellt nochmal 5.000 Euro plus 500 Euro für ein extra Klimaschutzprojekt zur Verfügung.
Stadtwerk Rheda-Wiedenbrück gibt Mehrwertsteuersenkung für das ganze Jahr 2020 weiter
Seit Anfang Juli ist die Mehrwertsteuer um 3 % reduziert - gilt bis zum Ende des Jahres. Das Stadtwerk Rheda-Wiedenbrück gibt die Mehrwertsteuersenkung natürlich an die Kunden weiter.
Und noch mehr: Das Stadtwerk rechnet nicht nur in dem Zeitraum (01.07.2020 bis 31.12.2020), sondern rückwirkend ab dem letzten Ablesezeitpunkt, mit den von 19 % auf 16 % reduzierten Mehrwertsteuersatz. Liegt der letzte Ablesezeitpunkt noch im Jahr 2019, zahlen Kunden des Stadtwerks für Ihren gesamten Energieverbrauch im Jahr 2020 nur 16 % Mehrwertsteuer.
Kunden des Stadtwerk Rheda-Wiedenbrück werden Anfang Dezember anhand einer Ablesekarte gebeten, Ihren Zählerstand bis zum 31.12.2020 für die Jahresabrechnung mitzuteilen.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch beim Stadtwerk Rheda-Wiedenbrück unter 05242 40484950
Stadtwerk unterstützt Vereine: Mit einem Klick zum #heimatkick
Energie aus der Region – für die Region: Das Stadtwerk Rheda-Wiedenbrück unterstützt seit Jahren Projekte von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen in der Stadt, ideell und finanziell. Bei der Verteilung der Sponsorengelder haben die Kunden des Energieversorgers jetzt ein gewichtiges Wort mitzureden. Denn sie entscheiden mit der Aktion #heimatkick, wer gefördert werden soll.
Das Stadtwerk Rheda-Wiedenbrück spendiert dafür 5000 Euro, die im Juni 2021 ausgezahlt werden. Für ein Projekt, das direkt auf den Klimaschutz zielt, werden weitere 500 Euro als Bonus von einer Jury vergeben.
Bis Anfang Dezember können Vereine und Organisationen auf der Spendenplattform www.heimatkick.de ihre Projektideen vorstellen und dafür werben. Schnell sein lohnt sich, denn die ersten fünf Projekte, die sich auf der Spendenplattform bewerben, erhalten direkt ein Startguthaben im Wert von 100 Euro oder umgerechnet 10000 #heimatkicks.
Drei Ideen wurden schon ins Rennen geschickt: So hat der Förderverein des Freibads Rheda e.V. das Projekt „Bodentrampoline“ angemeldet, die Initiative „Sommer im Klostergarten“ kommt von der Genossenschaft Kloster Wiedenbrück eG und Unterstützung für ein Katzenparadies erhofft sich der Pferdeschutzhof Four Seasons e.V.
„Wir freuen uns, möglichst viele Vereine und gemeinnützige Organisationen mit Spenden für ihre Projektideen zu unterstützen“, sagte Geschäftsführer Torsten Fischer bei der Vorstellung der Aktion.
Welche Projektidee gefördert wird, entscheiden die Stadtwerk-Kunden und Bürger aus Rheda-Wiedenbrück. Sie können einen Spendencode anfordern und erhalten dann bis zu 500 #heimatkicks, die auf die Lieblingsprojekte verteilt werden können. „Jeder auf der Seite www.heimatkick.de eingelöste Spendencode ist für die beworbenen Projekte bares Geld wert“, erläuterte Janina Risse vom Stadtwerk.
Bürgermeister Theo Mettenborg, Aufsichtsrats-Vorsitzender des Stadtwerks Rheda-Wiedenbrück, ist prominenter Unterstützer des #heimatkicks: „Die Stärkung des Vereinslebens und der Klimaschutz in unserer Stadt liegt mir sehr am Herzen. Mit der Aktion #heimatkick unterstützt das Stadtwerk das großartige Miteinander in unserer Stadtgesellschaft.“
Gewinnspiel nach der Bäumchenaktion endet
Habt Ihr auch einen abstauben können? Das Stadtwerk Rheda-Wiedenbrück hat Ende Oktober 200 kleine Tannenbäumchen in den Stadtteilen Rheda und Wiedenbrück verteilt, die von den Doppelstädtern eingesammelt wurden. Ausgestattet mit einem Angebotsformular und dem Hinweis auf ein Gewinnspiel fanden die Bäumchen schnell ein neues Zuhause.
Doch damit nicht genug: Jeder, der ein unverbindliches Angebot vom Stadtwerk Rheda-Wiedenbrück angefordert hat, landete im Lostopf für ein leckeres Essen in der Anker Villa in Wiedenbrück. Drei Mal 2-Personen-Gutscheine verloste das Stadtwerk-Team unter den Teilnehmenden.
Ob als gemütlicher Advents-Brunch mit dem Partner oder als Mittagsdate mit der besten Freundin, die Gutscheine der Anker Villa sind für jeden geeignet. Und passend zur Adventszeit gibt es doch nichts Schöneres als gemeinsame Zeit zu verschenken.
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