24h Lieferantenwechsel
Um die Energieversorgung für Verbraucher einfacher und schneller zu gestalten, hat der Bundestag im Jahr 2021 die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet.
Diese regelt, dass ab dem 6. Juni 2025 ein Stromanbieterwechsel innerhalb von nur 24 Stunden möglich sein muss.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat diese Vorgabe für ganz Deutschland festgelegt. Dies führt zu grundlegenden Veränderungen in den Abläufen der Energiewirtschaft sowie in den IT-Systemen, aber auch zu neuen Herausforderungen für Sie als Verbraucher.
Was bedeutet das für Ihre Umzug?
Ab Juni 2025 ist es nicht mehr möglich, einen Umzug rückwirkend anzumelden.
Umzüge müssen künftig mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin gemeldet werden.
Damit Ihr Umzug ohne Probleme verläuft, raten wir Ihnen, uns spätestens 7 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu benachrichtigen.