Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß § 12 BFSG

Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Stadtwerk Rheda-Wiedenbrück GmbH & Co. KG
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Das Stadtwerk Rheda-Wiedenbrück ist ein kommunales Energieversorgungsunternehmen, das Strom, Gas und E-Mobilitätslösungen für Privat- und Geschäftskunden anbietet. Der Fokus liegt auf nachhaltiger Versorgung, insbesondere mit regionalem Ökostrom. Zusätzlich betreibt das Unternehmen Ladesäulen für E-Autos und E-Bikes und engagiert sich stark in der lokalen Gemeinschaft. Mit persönlichem Kundenservice und regionaler Verbundenheit bietet das Stadtwerk moderne Energieversorgung „aus der Heimat – für die Heimat“.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Die Dienstleistung umfasst die Versorgung mit Strom und Gas sowie den Ausbau der E-Mobilitätsinfrastruktur (Ladesäulen für E-Autos und E-Bikes).

Diese Leistungen werden im Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück und der unmittelbaren Umgebung angeboten – mit dem Ziel, Privat- und Geschäftskunden zuverlässig, nachhaltig und regional zu versorgen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

Unsere Dienstleistung wird aktuell digital über eine Webplattform angeboten. Bei der Überprüfung der Barrierefreiheit wurden mehrere Aspekte identifiziert, die derzeit nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Nachfolgend erläutern wir die konkret betroffenen Inhalte und Funktionen im Einzelnen:

Fehlende oder unklare ARIA-Namen:
Einige interaktive Elemente verwenden ARIA-Befehle, denen ein zugänglicher Name (accessible name) fehlt. Dadurch können Screenreader diese Inhalte nicht korrekt identifizieren.

Nicht erlaubte ARIA-Attribute:
Es werden ARIA-Attribute verwendet, die nicht den Spezifikationen entsprechen oder nicht erlaubt sind (6 Vorkommen).

Unzureichender Farbkontrast:
Mehrere Textelemente weisen einen unzureichenden Kontrast zum Hintergrund auf. Dies erschwert insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Lesbarkeit (26 Vorkommen).

Frames ohne Titel:
Ein eingebetteter Frame besitzt kein oder ein leeres title-Attribut. Dies verhindert die sinnvolle Benennung des Inhalts für assistive Technologien (1 Vorkommen).

Links ohne wahrnehmbaren Text:
Einige Links enthalten keinen für Nutzer*innen erkennbaren Text, was ihre Funktionalität unklar macht (4 Vorkommen).

Verschachtelte interaktive Elemente:
Interaktive Steuerungselemente sind ineinander verschachtelt, was die Nutzbarkeit über Tastatur oder Screenreader erheblich beeinträchtigen kann (7 Vorkommen).

Fehlende Alternativtexte bei Grafiken:
Bestimmte grafische Elemente mit der Rolle img haben keinen hinterlegten Alternativtext und sind für blinde oder sehbehinderte Nutzer*innen daher nicht zugänglich (7 Vorkommen).

 

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen

Die identifizierten Barrieren im digitalen Angebot der Stadtwerk Rheda-Wiedenbrück GmbH & Co. KG (z. B. unzureichender Farbkontrast, fehlende Alternativtexte, nicht konforme ARIA-Attribute etc.) werden derzeit im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung der Webinhalte schrittweise behoben.

Die vollständige Umsetzung der barrierefreien Gestaltung ist bis spätestens Ende des Jahres 2025 geplant.

Ein Teil der Maßnahmen, insbesondere im Bereich Struktur und Kontrastanpassung, soll bereits im Laufe des Jahres 2025 umgesetzt werden. Die technischen und inhaltlichen Verbesserungen erfolgen dabei fortlaufend.

Sollten einzelne Maßnahmen nicht fristgerecht umgesetzt werden können – z. B. aufgrund technischer Einschränkungen von Drittsystemen – wird dies entsprechend dokumentiert und kommuniziert.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 09.07.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 09.07.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf der Einschätzung durch einen externen Anbieter.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:
Stadtwerk Rheda-Wiedenbrück GmbH & Co. KG
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück

E-Mail: wir@stadtwerk-rw.de

Telefon: 0524240484950

Link zur Website: https://www.stadtwerk-rw.de